Wir sind führender Hersteller und Lieferant von Forschungsmaterialien
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote von MaTecK an Geschäftspartner, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind (im Folgenden: „Käufer“).
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn MaTecK einem Hinweis des Käufers auf die Geltung solcher Vertragsbedingungen nicht widerspricht und den Vertrag durchführt.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Allen Angeboten, Annahmeerklärungen, Lieferungen und Leistungen der MaTecK GmbH (MaTecK) liegen diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) zugrunde. 2. Von den AVL abweichende oder die AVL ergänzende Vereinbarungen sind lediglich nach schriftlicher Bestätigung durch MaTecK wirksam.
Verträge kommen nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch MaTecK zustande. Dies gilt auch dann, wenn MaTecK einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot unterbreitet hat.
Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Käufer MaTecK eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen setzen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Käufer vor Ablauf dieser Nachfrist nicht zu.
Auslieferungsort ist Jülich. Die Versendung von Jülich an den Sitz des Käufers erfolgt in Deutschland auf Gefahr und auf Rechnung von MaTecK. Die Ausfuhr durch den Käufer außerhalb der EU ist ggfs. Exportkontrollpflichtig. Der Käufer ist verpflichtet, das entsprechende Außenwirtschaftsrecht zu beachten (Rechtsgrundlagen: Art. 22 Abs. 8 und 10 EG-Dual-Use-VO).
1. Bei Annahmeverzug des Käufers ist MaTecK nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen. Dieser Anspruch ist vertraglich vereinbarter Schadenersatz, keine Vertragsstrafe. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, daß MaTecK kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei. MaTecK bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. 2. Unterläßt der Käufer eine Mitwirkungshandlung, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung durch MaTecK erforderlich ist, so kann MaTecK die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Kaufpreises verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Eine Abweichung von der Liefermenge von weniger als 10% gilt als vertragsgemäße Erfüllung. Dies gilt sowohl für den Fall der Zuweniglieferung als auch für den Fall der Zuviellieferung.
Die in allen MaTeK Katalogen und Broschüren angegebenen Preise können ohne Vorankündigung geändert werden. Die in der MaTecK-Auftragsbestätigung vereinbarten Preise sind Festpreise. Transport und Versicherung werden eventuell auf Kosten des Verkäufers erfolgen. Bei Lieferzeiten von mehr als 4 Monaten behält sich MaTecK das Recht vor, Preiserhöhungen und Preissenkungen der Rohmaterialien an den Käufer weiterzugeben.
1. Die Zahlung hat binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist der offenstehende Betrag mit einem Zinssatz in Höhe von 2% pro Monat zu verzinsen, sofern der Käufer nicht nachweist, daß der Zinsschaden von MaTecK niedriger ist. 2. Bei Lieferung gegen Teilzahlung ist MaTecK bei Verzug der Zahlung berechtigt, die Restlieferung zurück zu halten.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren aus der Geschäftsverbindung entstandenen, zum Zeitpunkt der Lieferung, noch offenstehenden Rechnungsbeträge nebst Kosten und Zinsen, bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung, bleiben die gelieferten Waren Eigentum von MaTecK.
Bei mangelhafter Lieferung kann MaTecK nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten. Führt Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur vertragsgemäßen Erfüllung, kann der Käufer Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages ohne Anspruch auf Regressleistung von MaTecK verlangen.
1. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernehmen wir keine Haftung.
2. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Käufer verpflichtet sich, alle Anweisungen von MaTecK hinsichtlich Lagerung, Benutzung und Verarbeitung der gelieferten Waren genau zu beachten. MaTecK haftet nicht für Schäden, die auf Zuwiderhandlung des Käufers beruhen.
1. MaTecK kann bei nicht rechtzeitiger Belieferung durch die Vorlieferanten vom Vertrag zurücktreten, wenn kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen werden konnte. 2. Gleiches gilt, wenn eine Ausfuhrgenehmigung für die Rohmaterialien oder für die vertraglich geschuldeten Waren erforderlich ist und nicht erteilt wird. 3. Ziffer 1. findet ebenfalls Anwendung, wenn die Beschaffung der Rohmaterialien oder die Herstellung oder Versendung der verkauften Ware aus Gründen Höherer Gewalt unmöglich ist.
Im Falle der Beantragung, Eröffnung oder Ablehnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers steht MaTecK das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer die vertraglich geschuldete Leistung noch nicht erbracht hat und zur Vorleistung oder Sicherheitsleistung nicht bereit oder nicht in der Lage ist.
Gerichtsstand ist der Sitz von MaTecK. Diese AVL unterliegt dem deutschen Recht.